Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs-, Bewirtungs- und Lieferleistungen
1.Geltung und Vertragsgrundlagen
1.1. Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Auftraggeber, die
HOFFMANN Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG als Auftragnehmer oder HOFFMANN bezeichnet.
1.2. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil
sämtlicher Verträge, die zwischen Auftraggeber und HOFFMANN Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG abgeschlossen werden. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3. Allen der HOFFMANN Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG erteilten
Aufträge liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:
• Der Inhalt eines zwischen den Parteien schriftlich geschlossenen Vertrages
• Die Auftragsbestätigung
• Das Angebot
• Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• Die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden sind nur soweit gültig, wie HOFFMANN sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.
1.5. Die
Abnahme der Leistung des Auftragnehmers gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.6. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
1.7. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass seine Daten gespeichert und automatisch
verarbeitet werden.
2. Angebot und Angebotsunterlagen und Vertragsabschluss
2.1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es
freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung.
2.2. Werden Angebote nach Angaben des Auftraggebers und dessen
zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt die HOFFMANN Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben
und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
2.3. Angebote, Planungen, Beschreibungen von
Konzepten usw. bleiben, sowie ausdrücklich und schriftlich nichts anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum der HOFFMANN Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlicher Form zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die
Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung von HOFFMANN. Bei Zuwiderhandlungen wird eine vom zuständigen Gericht zu bestimmende Vertragsstrafe fällig.
2.4.
Ein Vertragsabschluss kommt nur zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Ein dem Auftraggeber zugesandter Vertrag ist von diesem
gegengezeichnet zurückzusenden.
2.5. Der Auftraggeber hat seinen Auftrag für Bestellungen gegenüber HOFFMANN bis spätestens:
bis 100 Personen: 3 Tage
vor Veranstaltung
bis 500 Personen: 8 Tage vor Veranstaltung
ab 500 Personen: 14 Tage vor Veranstaltung
abzugeben. Während Messen sind kürzere Bestellfristen
auf Anfrage möglich.
2.6. Die verbindlichen Meldungen der Personenzahlen für Menüs oder Buffets benötigt HOFFMANN bei Veranstaltungen
bis 100 Personen: 3 Tage
vorher
bis 500 Personen: 5 Tage vorher
ab 500 Personen:8 Tage vorher
2.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, HOFFMANN so früh wie möglich über alle Änderungen
des zeitlichen Ablaufs und/ oder die Personenzahl zu informieren. Alle Vertragsänderungen und neue Angebote sind schriftlich abzufassen und zu bestätigen.
2.8. In Fällen des
Rücktritts vom Vertrag durch den Auftraggeber gilt folgende Berechnung:
Stornierungen sind bei einem Bestellwert bis zu 1.500,00 € netto bis spätestens 4 Werktage vor
Veranstaltung möglich. Ausgenommen hiervon sind Speisen und Getränke die exklusiv für die stornierte Veranstaltung besorgt wurden. Bei Stornierungen über einen Bestellwert von 1.500,00 €
gilt:
Werden die vereinbarten Leistungen bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält die HOFFMANN Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG sich die
Geltendmachung einer Entschädigung in Höhe von 10% der vereinbarten Vergütung vor.
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% der Vergütung
Bis 7 Tage vor
Veranstaltungsbeginn 50% der Vergütung
Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der Vergütung
Danach 100% der Vergütung
3.
Leistungsumfang
3.1. Zu den Leistungen des Auftragnehmers zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen
Veranstaltung erforderlich sind.
3.2. Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
3.3. Zum Lieferumfang
gehören die Anlieferung im Messegelände sowie die Abholung der Wirtschaftsgüter nach deren Benutzung. Bei Veranstaltungen in Restaurants ist die Reinigung der Veranstaltungsräume
ebenfalls enthalten, falls nichts anderes vereinbart wurde.
3.4. Die von uns gelieferte Ware wird gemäß HACCP – Konzept produziert, gelagert und geliefert. Mit Übergabe der Ware
geht die Gefahr auf den Besteller über.
3.5. Beim Standcatering gehört zum Lieferumfang die Anlieferung auf dem Messegelände. Eine Transportkostenpauschale von
20,00 €
netto pro Liefertag gilt als vereinbart. Servicekräfte für die Betreuung des Standes werden mit 25,00 € pro Person und pro Stunde berechnet.
3.6. Bei Bewirtungen in
Konferenzräumen gilt bis zu einer Personenzahl von 25 eine Bewirtungspauschale von 25,00 € als vereinbart. Ab einer Personenanzahl von 26 wird eine Konferenzbewirtungspauschale von 1,00
€ pro Person dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
3.7. Bei allen anderen Veranstaltungsarten, wie Kaffeepausen, Empfängen, Großveranstaltungen, etc. werden die
Serviceleistungen mit 25,00 € pro Servicemitarbeiter berechnet. Die Mindesteinsatzzeit unseres Servicepersonals beträgt 4 Stunden.
Des Weiteren behalten wir uns vor, bei einem
Einsatz nach
20.00 Uhr, einen angemessenen Nachtzuschlag auf die Serviceleistung zu erheben.
4. Preise
4.1. Alle Preise und Preisangaben
verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2.
Die Preise gelten bis 4 Monate nach Angebotsabgabe bzw. 30 Tage bei individuellen Angeboten. Nach Ablauf dieser Zeitspanne, ist HOFFMANN berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller
oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10% über dem Preis bei Vertragsschluss
liegt.
4.3. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von HOFFMANN zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch
eingetreten Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
4.4. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber
Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte
Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der HOFFMANN Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG sind, werden dem
Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
5. Zahlung, Verzug, Aufrechnung
5.1. Die Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug
zahlbar.
5.2. Die Zahlung wird ausschließlich in EURO akzeptiert. Es sind nur Bezahlungen per Überweisung, bar oder Kreditkarte möglich. Die HOFFMANN Gastronomie &
Catering GmbH & Co. KG erkennt keine Zahlung per Scheck an.
5.3. Bei Großveranstaltungen ist eine dem Auftragsvolumen entsprechende Anzahlung, die bei
Auftragserteilung bzw. spätestens bis 7 Tage vor dem Veranstaltungszeitpunkt zu leisten. Der verbleibende Restbetrag wird ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Endabrechnung fällig.
5.4. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i.H.v. 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt hiervon unberührt.
6. Beanstandungen
6.1. Beanstandungen, insbesondere über Speisen, sind am Veranstaltungstage dem
Restaurantleiter oder den Bankettleitern mitzuteilen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Nachprüfungsmöglichkeiten nicht mehr akzeptiert werden.
6.2. Verdeckte
Mängel an gelieferten Waren und den Leistungen von HOFFMANN müssen vom Auftraggeber unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der
Entdeckung schriftlich, dem verantwortlichen Mitarbeiter von HOFFMANN mitgeteilt werden.
7. Gefahrübergang und Haftung
7.1. Bei Anlieferung der
Ware hat der Auftraggeber diese zu prüfen. Im Falle von Reklamationen gilt Ziff. 6.
7.2. Mit Übernahme gemäß Ziff. 7.1. der Lieferung bzw. Sachleistungen nach Ziff. 3 dieser
Bedingungen durch den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.
7.3. Eine
Haftung für eingebrachte Gegenstände jeder Art wird von der Firma Hoffmann nicht übernommen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland